RS Vfgh 1995/6/28 WI-8/95, WI-12/95

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art141 Abs1 lita
B-VG Art141 Abs1 litb
VfGG §67 Abs2

Rechtssatz

Zurückweisung der Anfechtung der Wahlen zu einem Gemeinderat und zu den mit der Vollziehung betrauten Organen mangels substantiierten Vorbringens hinsichtlich der Aberkennung der Wählbarkeit des Einschreiters und mangels Legitimation zur Anfechtung der Wahl eines Gemeindevollziehungsorgans

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Wahlanfechtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:WI8.1995

Dokumentnummer

JFR_10049372_95W00I08_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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