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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §316;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0101Rechtssatz
Der Rechtsbesitz (hier: der Partner einer Vereinbarung, mit der den Partnern wechselweise bis zur Wirksamkeit der Neuordnung des Gebietes im Zusammenlegungsverfahren Grundstücke ohne Übertragung des Eigentums zur Bewirtschaftung überlassen wurden) erstreckt seine Wirkungen auf alle Personen, welche die Sachinhabung aus diesem Rechtsbesitz mit Zustimmung des Rechtsbesitzers ausüben (Hinweis Spielbüchler in Rummel I/2 RZ 1 zu § 339 ABGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070099.X01Im RIS seit
03.04.2001