RS Vwgh 1997/3/11 96/07/0077

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Veröffentlicht am 11.03.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/01/0009 E 19. Jänner 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Die Nichtwahrnehmung des Befangenheitsgrundes im Sinne des § 7 Abs 1 AVG 1950 bildet nur unter der Voraussetzung einen Aufhebungsgrund, daß die Befangenheit auf die Sachentscheidung von Einfluß gewesen ist oder doch hätte sein können. (Hinweis auf E vom 26.4.1960, Zl. 1903/58; 27.2.1967, Zl. 0032/66; vom 5.10.1970, Zl. 1563/69; vom 17.2.1972, Zl. 0256/71)

Schlagworte

Einfluß auf die Sachentscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070077.X01

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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