RS Vwgh 1997/3/11 95/07/0065

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Veröffentlicht am 11.03.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §45 Abs2;
AWG 1990 §2 Abs6;
AWG 1990 §2 Abs7;
Bestimmung von Problemstoffen 1990;

Rechtssatz

Die Qualifikation von Materialien als Problemstoffe iSd § 2 Abs 6 AWG 1990 erfordert - aufgrund der gleichgelagerten Regelung zu "gefährlichen Abfällen" - tunlichst auf sachkundiger Ebene durchzuführende Ermittlungsschritte seitens der Behörde, um den Nachweis einer Subsumtionsmöglichkeit der in der Verordnung BGBl Nr 1990/771 angeführten Stoffe sachgerecht erbringen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995070065.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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