Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Hat der VwGH der Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem das Erlöschen eines Wasserbenutzungrechtes ausgesprochen wurde, aufschiebende Wirkung zuerkannt und wurde die Beschwerde dann abgewiesen, dann beginnen die tatsächlichen Auswirkungen dieses Bescheides auf den Betrieb der Anlage erst mit der Zustellung des Erkenntnisses des VwGH.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenVollzugMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995070036.X03Im RIS seit
06.12.2001Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009