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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §12;Rechtssatz
Wurde ein Zusammenlegungsverfahren mit Verordnung, kundgemacht im "Boten für Tirol", für abgeschlossen erklärt, so fehlt der Agrarbehörde ab diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides betreffend die Korrektur des Grundbuches und des Grenzkatasters.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070229.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.11.2016