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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/14/0237 B 28. Jänner 1992 RS 1Stammrechtssatz
Wird ein die Klaglosstellung bewirkender Bescheid (Erlassung nach Ablauf der vom VwGH gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist) wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde nachträglich behoben, sind die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 45 Abs 1 Z 5 VwGG erfüllt.
Schlagworte
SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070020.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012