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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §339;Rechtssatz
Wiederholungsgefahr ist so lange anzunehmen, als nicht besondere Umstände sie als vollständig beseitigt erscheinen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995070202.X02Im RIS seit
20.11.2000