Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §1;Rechtssatz
Liegt eine Berufung gegen einen Bescheid, mit dem über den Beschuldigten eine Geldstrafe in der Höhe von 30.000,-- ÖS verhängt wurde, vor, und wird hierüber durch ein Einzelmitglied des UVS anstelle der Kammer (hier: durch Zurückweisung) entschieden, so liegt Rechtswidrigkeit infolge funktioneller Unzuständigkeit vor.
Schlagworte
sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070247.X01Im RIS seit
20.11.2000