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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §316;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0101Rechtssatz
Der ruhige Besitz der aufgrund einer Bewirtschaftungsvereinbarung berechtigten Besitzer geht nicht durch Unterlassungsanträge an die Agrarbehörde von seiten der nichtbesitzenden Eigentümer verloren. Das Wesen des possessorischen Rechtsschutzes besteht gerade auch jenem gegenüber, der in den Besitz eines anderen eingreift, ohne das Ergebnis eines gegen den anderen angestrengten petitorischen Verfahrens abzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070099.X02Im RIS seit
03.04.2001