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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §339;Rechtssatz
Der in der zivilgerichtlichen Judikatur entwickelte Begriff des "Eingriffsbewußtseins" ist ein Aspekt der in § 339 ABGB genannten "Eigenmacht" des Eingriffs in fremden Besitz, gegen den das Gesetz den possessorischen Rechtsschutz gewährt. Dementsprechend wurde in der zivilgerichtlichen Judikatur das Fehlen des Bewußtseins eines Eingriffes des Störers in fremden Besitz in Fällen zum Grund für die Verneinung einer Besitzstörung genommen, in denen sich der Störer etwa durch einen behördlichen Auftrag zum Eingriff ermächtigt glaubte oder aus besonderen Gründen zur Annahme berechtigt erscheinen konnte, daß der Besitzer dem Eingriff in seinen Besitz zustimmmen würde, oder in Fällen voller persönlicher Handlungsunfähigkeit des Störers (Hinweis MGA 2/34 E 65ff zu § 339 ABGB). Nicht jedoch setzt der Erfolg eines Besitzstörungsbegehrens eine Absicht des Eingriffes etwa derart voraus, daß gegen den irrtümlichen oder ungewollten Eingriff die gesetzlich eingeräumte Abwehrmöglichkeit ausgeschlossen wäre und der Störer die Einwendung, im guten Glauben gehandelt zu haben, mit Erfolg vortragen könnte (Hinweis MGA 2/34 E 69 ff, insbesondere 72a zu § 339 ABGB).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995070202.X01Im RIS seit
20.11.2000