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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/04/06 93/15/0125 1 (hier EStG 1972 heranzuziehen)Stammrechtssatz
Ausführungen zum Fremdvergleich bei Dienstverhältnissen zwischen nahen Verwandten (hier: Die Ehegattin eines Arztes ist in dessen Ordination beschäftigt; Durchführung ua von Rezeptionsarbeiten und Laborarbeiten, Warenbestellungen und Krankenkassenabrechnungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150128.X01Im RIS seit
20.11.2000