RS Vwgh 1997/3/13 96/15/0118

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Veröffentlicht am 13.03.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AVOG 1975 §3 Abs1;
BAO §260 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Hat über die Gewinnfeststellung und die Abgabenfestsetzung erstmals die Berufungsbehörde entschieden, obwohl dieses erstmalige Absprechen in die Zuständigkeit des Finanzamtes fällt (§ 3 Abs 1 AVOG), so ist der Berufungsbescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet (Hinweis E 31.5.1994, 91/14/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150118.X04

Im RIS seit

11.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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