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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVOG 1975 §3 Abs1;Rechtssatz
Hat über die Gewinnfeststellung und die Abgabenfestsetzung erstmals die Berufungsbehörde entschieden, obwohl dieses erstmalige Absprechen in die Zuständigkeit des Finanzamtes fällt (§ 3 Abs 1 AVOG), so ist der Berufungsbescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet (Hinweis E 31.5.1994, 91/14/0140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150118.X04Im RIS seit
11.01.2001Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011