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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z2;Rechtssatz
Die wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Tätigkeit als Augenfacharzt und dem Verkauf von Kontaktlinsen ergibt sich ua daraus, daß die Nachfrage nach der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit, zu der auch das Anpassen der Linsen zu zählen ist, durch den Kontaktlinsenverkauf unmittelbar gefördert wird. Der sachliche Zusammenhang ergibt sich aus der für beide Bereiche erforderlichen - zueinander in Beziehung stehenden - Sachkompentenz. Bei einem im Rahmen der fachärztlichen Ordination durchgeführten Verkauf ist auch die Voraussetzung des organisatorischen Zusammenhanges gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150124.X05Im RIS seit
07.06.2001