RS Vwgh 1997/3/13 96/18/0545

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Veröffentlicht am 13.03.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
KFG 1967 §64;

Rechtssatz

Daß der Fremde den Schweregrad der von ihm begangenen Gesetzesverstöße (fünf rechtskräftige Bestrafungen wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Lenkerberechtigung innerhalb von zwei Jahren) völlig unterschätzt habe und daß er über den Schweregrad dieser Vergehen sowie über die möglichen aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen nicht belehrt (wurde), vermag weder an der Tatbestandsmäßigkeit nach § 18 Abs 2 Z 2 (erster Fall) FrG 1993 noch am Gerechtfertigtsein der Annahme gemäß § 18 Abs 1 FrG 1993 (§ 18 Abs 1 Z 1 FrG 1993) etwas zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996180545.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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