RS Vwgh 1997/3/17 96/10/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1997
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1;
ForstG 1975 §172 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/26 95/10/0132 2

Stammrechtssatz

Voraussetzung der Erteilung eines forstbehördlichen Auftrages nach § 172 Abs 6 ForstG 1975 ist, daß es sich bei der betreffenden Fläche zum Zeitpunkt des Zuwiderhandelns gegen forstliche Vorschriften und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG 1975 gehandelt hat (Hinweis E 24.10.1994, 93/10/0227).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996100079.X01

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten