RS Vwgh 1997/3/17 96/10/0244

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Veröffentlicht am 17.03.1997
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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG NÖ 1977 §25 Abs1;
NatSchG NÖ 1977 §3 Abs1 Z2;
VVG §4;

Rechtssatz

Wurde der Beschwerdeführer im Titelbescheid verpflichtet, den auf einem Grünlandgrundstück abgestellten Anhänger (mobiles Heim) zu entfernen, so hätte diesem Auftrag nur eine vollständige Beseitigung des gesamten, im Titelbescheid als "Anhänger (mobiles Heim)" bezeichneten Objektes entsprochen. Die Entfernung der Räder, der Achse und der Deichsel allein stellt keine vollständige Befolgung des Titelbescheides dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996100244.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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