Index
L37298 Wasserabgabe VorarlbergNorm
B-VG Art18;Beachte
Besprechung in: JBl 11/2002, S 681 bis 702;Rechtssatz
Die im E vom 21.12.1989, 87/17/0021 aufgezählten Kriterien die für das Vorliegen einer Zweitwohnung iSd WasserleitungsONov Bürserberg 1977 sprechen könnten, stellen jeweils für sich Indizien für das Vorliegen von Ferienwohnungen bzw Zweitwohnungen dar, die nicht in jedem Fall alle in einer bestimmten Ausprägung vorhanden sein müssen (sogenanntes bewegliches System). Die Frage, ob eine Zweitwohnung vorliegt, läßt sich nicht auf "objektive" Faktoren wie Wohnungsgröße und Ausstattung allein reduzieren. Auch die Eigentumsverhältnisse und Bestandverhältnisse und die Beurteilung des Gesamtcharakters der Anlage sind von Bedeutung.
Schlagworte
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1992170164.X01Im RIS seit
11.07.2001