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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichNorm
AVG §17;Rechtssatz
IZm der beabsichtigten Erweiterung einer geplanten Abfalldeponie durch eine Konditionieranlage und Kompostieranlage kommt der Standortgemeinde gemäß § 34 UVPG 1993 (jedenfalls) das Recht zu, in diesem Verfahren eine Stellungnahme einzubringen und am abfallrechtlichen Verfahren nach § 5 NÖ NatSchG 1977 (dem Leitverfahren) als Beteiligte mit dem Recht auf Akteneinsicht (§ 17 AVG) teilzunehmen. Darüberhinausgehende subjektiv-öffentliche Rechte ergeben sich aus dem UVPG 1993 für den vorliegenden Fall nicht.
Schlagworte
BeteiligterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997100029.X01Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009