RS Vwgh 1997/3/17 93/10/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

KonservierungsmittelV 1977 §5;
LMG 1975 §1 Abs2;
LMG 1975 §74 Abs4;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe zu verantworten, daß die näher umschriebene Ware am 20.3.1991 um 9.00 Uhr in einer seiner Filialen "in Verkehr gebracht wurde", läßt nicht mit der gemäß § 44a Z 1 VStG gebotenen Deutlichkeit erkennen, worin die "Inverkehrsetzung" bestanden hat, bzw durch welche Vorgangsweise iSd § 1 Abs 2 LMG 1975 diese bewirkt worden sein soll (Hinweis E 12.3.1984, 10/1124/80; E 15.6.1987, 87/10/0020).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993100066.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten