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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KonservierungsmittelV 1977 §5;Rechtssatz
Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe zu verantworten, daß die näher umschriebene Ware am 20.3.1991 um 9.00 Uhr in einer seiner Filialen "in Verkehr gebracht wurde", läßt nicht mit der gemäß § 44a Z 1 VStG gebotenen Deutlichkeit erkennen, worin die "Inverkehrsetzung" bestanden hat, bzw durch welche Vorgangsweise iSd § 1 Abs 2 LMG 1975 diese bewirkt worden sein soll (Hinweis E 12.3.1984, 10/1124/80; E 15.6.1987, 87/10/0020).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993100066.X01Im RIS seit
20.11.2000