RS Vwgh 1997/3/17 92/10/0398

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Veröffentlicht am 17.03.1997
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Index

L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
NatSchG OÖ 1982 §10 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/27 93/10/0135 6

Stammrechtssatz

Eine dem § 10 Abs 1 lit b OÖ NatSchG 1982 entsprechende Interessenabwägung erfordert, die für und gegen das Vorhaben sprechenden Argumente möglichst präzis und umfassend zu erfassen und einander gegenüberzustellen, um die Wertentscheidung transparent und nachvollziehbar zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1992100398.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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