RS Vwgh 1997/3/17 96/10/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1997
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Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG NÖ 1977 §25 Abs1;
NatSchG NÖ 1977 §6 Abs2;
VVG §1;
VVG §10;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/10/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/10/0055 E 13. September 1982 VwSlg 10803 A/1982 RS 2(hier: nur Satz 2)

Stammrechtssatz

War die Errichtung der Baulichkeit einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürftig, so steht ein Antrag auf Erteilung der nachträglichen Bewilligung der Erteilung des Entfernungsauftrages nicht im Wege. Erst die nachträgliche Bewilligung bildet ein Hindernis für die Vollstreckung des Auftrages (Hinweis E 23.11.1973, 421/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996100077.X11

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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