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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichNorm
NatSchG NÖ 1977 §25 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/10/0078Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/10/0055 E 13. September 1982 VwSlg 10803 A/1982 RS 2(hier: nur Satz 2)Stammrechtssatz
War die Errichtung der Baulichkeit einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürftig, so steht ein Antrag auf Erteilung der nachträglichen Bewilligung der Erteilung des Entfernungsauftrages nicht im Wege. Erst die nachträgliche Bewilligung bildet ein Hindernis für die Vollstreckung des Auftrages (Hinweis E 23.11.1973, 421/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996100077.X11Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011