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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/10/0260 E 6. Mai 1996 RS 2Stammrechtssatz
Auf Grund der auf die Geltendmachung seiner subjektiven Rechte beschränkten Parteistellung ist es dem Eigentümer der an die zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzenden Waldflächen verwehrt, eine Beeinträchtigung fremder Rechte oder nicht mit seinem Waldgrundstück im Zusammenhang stehender öffentlicher Interessen geltend zu machen.
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993100044.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012