Index
63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheitsrecht durch gleichheitswidrige Auslegung einer Bestimmung des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes betreffend den zeitlichen Geltungsbereich einer Vorschrift über die antragsgemäße Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen RuhestandSpruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, die mit € 2.142,00 bestimmten Prozesskosten zu Handen des Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Begründung
Entscheidungsgründe:
Die hier vorliegende Beschwerde entspricht in allen für das verfassungsgerichtliche Bescheidprüfungsverfahren wesentlichen Belangen der zu B611/04 protokollierten Beschwerde, über die mit Erkenntnis vom 16. Oktober 2004 entschieden wurde; auf die Entscheidungsgründe dieses Erkenntnisses wird somit verwiesen.
Schlagworte
Auslegung verfassungskonforme, Bescheiderlassung, Dienstrecht, Ruhestandsversetzung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines GesetzesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B612.2004Dokumentnummer
JFT_09958794_04B00612_00