RS Vwgh 1997/3/17 97/17/0087

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Veröffentlicht am 17.03.1997
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L37166 Kanalabgabe Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte

Norm

B-VG Art7 Abs1;
KanalabgabenG Stmk 1955 §4 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Aus dem eindeutigen Wortlaut des § 4 Abs 1 Stmk KanalabgabenG 1955 wie auch aus dem Willen des Gesetzgebers ergibt sich, daß bei der Berechnung der Abgabe Wirtschaftsgebäude (diese sind ohnehin nur hinsichtlich der Grundfläche des Gebäudes, ungeachtet der Geschoßzahl einzurechnen) jedenfalls und ungeachtet der Frage, ob sie tastsächlich an den Kanal angeschlossen sind, zu berücksichtigen sind. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Berechnungsmethode nach § 4 Abs 1 Stmk KanalabgabenG 1955 im Hinblick auf den Gleichheitssatz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997170087.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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