RS Vwgh 1997/3/17 96/10/0155

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Veröffentlicht am 17.03.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273;
ABGB §273a;
AVG §9;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0141 E 24. November 1987 VwSlg 12579 A/1987 RS 3

Stammrechtssatz

Entscheidet die Behörde über die Berufung eines beschränkt Handlungsfähigen meritorisch, ohne vorher die Frage einer allfälligen Genehmigung durch den Sachwalter geklärt zu haben, so belastet sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.

Schlagworte

SachwalterVerfahrensbestimmungenHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996100155.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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