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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §273;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/11/0141 E 24. November 1987 VwSlg 12579 A/1987 RS 3Stammrechtssatz
Entscheidet die Behörde über die Berufung eines beschränkt Handlungsfähigen meritorisch, ohne vorher die Frage einer allfälligen Genehmigung durch den Sachwalter geklärt zu haben, so belastet sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.
Schlagworte
SachwalterVerfahrensbestimmungenHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996100155.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012