RS Vwgh 1997/3/18 95/04/0010

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1973 §78 Abs4 idF 1993/029 impl;
GewO 1994 §78 Abs2;

Rechtssatz

Die Antragstellung nach § 78 Abs 2 GewO 1994 ist anders als nach der Rechtslage vor der GewRNov 1992 nicht (mehr) an die zeitlichen Verfahrensvoraussetzung gebunden, daß die geänderte Betriebsanlage nicht schon vor der Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung betrieben worden ist.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995040010.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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