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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Antragstellung nach § 78 Abs 2 GewO 1994 ist anders als nach der Rechtslage vor der GewRNov 1992 nicht (mehr) an die zeitlichen Verfahrensvoraussetzung gebunden, daß die geänderte Betriebsanlage nicht schon vor der Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung betrieben worden ist.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995040010.X01Im RIS seit
20.11.2000