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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs7;Rechtssatz
Für den Bereich der veranlagten Einkommensteuer ist Anlaßfall die Einkommensteuerveranlagung des Abgabepflichtigen für den jeweiligen von der Beschwerde umfaßten Zeitraum. Für außerhalb dieses Zeitraumes liegende Veranlagungsfälle kann sich der Abgabepflichtige nicht auf die "Ergreiferprämie" berufen (Hinweis E 7.9.1992, 91/14/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140017.X01Im RIS seit
20.11.2000