RS Vwgh 1997/3/18 96/08/0167

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 lite idF 1995/297;

Rechtssatz

Weder aus dem - sich im sprachlichen "Graubereich" bewegenden - Text des § 12 Abs 6 lit e AlVG noch aus dem tatsächlichen Willen des Gesetzgebers ergibt sich, daß Arbeitslosigkeit vorliegt, wenn lediglich eine der beiden Maßgrößen (Einkommen, Umsatz) die in dieser Bestimmung genannte Grenze nicht übersteigt (mit näheren Ausführungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996080167.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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