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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §101;Rechtssatz
Ob bei Linkshändigkeit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung auf Grund der damaligen medizinischen Erkenntnisse eine Gleichstellung der linken Hand ALS ARBEITSHAND mit der rechten Hand bei Einstufung der Minderung der Erwerbsfähigkeit angezeigt gewesen wäre, ist eine medizinische Fachfrage, zu deren Beantwortung ein medizinischer Sachverständiger beizuziehen ist.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996080079.X04Im RIS seit
11.12.2001