RS VwGH Erkenntnis 1997/03/18 95/08/0174

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Rechtssatz

Gegen § 14 Abs 1 Z 1 ASVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil sich eine Verschiedenbehandlung bei Gleichartigkeit der Tätigkeit daraus nicht ergeben kann.

Im RIS seit
27.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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