RS Vwgh 1997/3/18 95/14/0157

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
EStG 1988 §22 Z1 lita;

Rechtssatz

Einkünfte iSd § 22 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1972 aus einer künstlerischen Tätigkeit erfordern die Künstlereigenschaft des Abgabepflichtigen und dessen eigenschöpferische Betätigung. Die Wertung einer musikalischen Tätigkeit als künstlerisch hängt demnach einerseits von der Befähigung des Ausübenden und andererseits von der Art der Tätigkeit ab (Hinweis E VS 29.5.1990, 89/14/0022, VwSlg 6505 F/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995140157.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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