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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §29;Rechtssatz
Nach den Intentionen des Gesetzgebers ist es nicht sinnvoll, der Selbstanzeige bereits entdeckter Finanzvergehen strafbefreiende Wirkung zuzuerkennen (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz I, Rz 23 zu den §§ 29 und 30 FinStrG). Der zeitliche Abstand zwischen der Entdeckung und der Selbstanzeige spielt daher bei der Beurteilung der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige keine Rolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997140016.X02Im RIS seit
20.11.2000