RS Vwgh 1997/3/18 95/08/0031

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §98 Abs2;
GSVG 1978 §65 Abs2 impl;

Rechtssatz

Die Interessen (nur) eines nahen Angehörigen können etwa dann, wenn ihm die Übertragung von Anspruchsteilen vom Anspruchsberechtigten auf einen Dritten Vorteile verschafft, in deren Genuß er sonst nicht kommen könnte, nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auch für sich genommen ausreichen, um die Voraussetzungen für eine Zustimmung zur Anspruchsübertragung herzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080031.X10

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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