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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §98 Abs2;Rechtssatz
Die Interessen (nur) eines nahen Angehörigen können etwa dann, wenn ihm die Übertragung von Anspruchsteilen vom Anspruchsberechtigten auf einen Dritten Vorteile verschafft, in deren Genuß er sonst nicht kommen könnte, nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes auch für sich genommen ausreichen, um die Voraussetzungen für eine Zustimmung zur Anspruchsübertragung herzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080031.X10Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.05.2009