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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §98 Abs2;Rechtssatz
Bei der Zession von Pensionsansprüchen, bedarf es eines konkreten, nicht anders erzielbaren Vorteils, um die Anspruchsübertragung zu rechtfertigen und den Anspruchsberechtigten oder seine Angehörigen vor der Gefahr möglicher wirtschaftlicher nachteiliger Folgen einer voreiligen Zession zu bewahren (hier: Bei Darlehenstilgung zu verneinen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080031.X08Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.05.2009