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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Ausweisung von chinesischen Staatsangehörigen gemäß §17 Abs1 FremdenG.
Zur Begründung des Antrages verwiesen die Beschwerdeführerinnen im wesentlichen darauf, daß ihnen bei ihrer Abschiebung nach China unverhältnismäßige Diskriminierung drohe, da die Erstbeschwerdeführerin gegen das in ihrer Heimat äußerst streng praktizierte "Ein-Kind"-Gesetz verstoßen habe.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2075.1995Dokumentnummer
JFR_10049269_95B02075_01