RS Vwgh 1997/3/18 96/08/0145

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/12/17 96/08/0140 1

Stammrechtssatz

Die Begriffe der "Hochschule" und der "Universität" sind nach den diese Einrichtungen regelnden Vorschriften nicht ident; der Begriff "Hochschule" umfaßt als Überbegriff, sowohl die in § 11 UOG aufgezählten Universitäten (ds die in § 1 Abs 1 AHSchStG unter Hinweis auf § 6 HSchOrgG trotz Aufhebung des HSchOrgG durch § 116 Abs 1 UOG noch genannten "wissenschaftlichen Hochschulen"), als auch die Hochschulen künstlerischer Richtung, ds nach § 1 KHStG die in § 6 KHSchOrgG aufgezählten Kunsthochschulen und die im Akademie-Organisationsgesetz behandelte Akademie der bildenden Künste in Wien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996080145.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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