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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/12/17 96/08/0140 1Stammrechtssatz
Die Begriffe der "Hochschule" und der "Universität" sind nach den diese Einrichtungen regelnden Vorschriften nicht ident; der Begriff "Hochschule" umfaßt als Überbegriff, sowohl die in § 11 UOG aufgezählten Universitäten (ds die in § 1 Abs 1 AHSchStG unter Hinweis auf § 6 HSchOrgG trotz Aufhebung des HSchOrgG durch § 116 Abs 1 UOG noch genannten "wissenschaftlichen Hochschulen"), als auch die Hochschulen künstlerischer Richtung, ds nach § 1 KHStG die in § 6 KHSchOrgG aufgezählten Kunsthochschulen und die im Akademie-Organisationsgesetz behandelte Akademie der bildenden Künste in Wien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996080145.X01Im RIS seit
18.10.2001