RS Vwgh 1997/3/18 95/14/0082

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131 Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 2

Stammrechtssatz

Im Fall einer sogenannten Amtsbeschwerde geht es nicht um die Geltendmachung der Verletzung subjektiver Rechte. Das Formerfordernis der Angabe der Beschwerdepunkte nach § 28 Abs 1 Z 4 VwGG kommt bei solchen Beschwerden daher nicht zum Tragen (vgl auch § 28 Abs 2 VwGG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995140082.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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