RS Vwgh 1997/3/18 95/08/0031

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §98 Abs2;
GSVG 1978 §65 Abs2 impl;

Rechtssatz

Laufende Pensionsansprüche lassen sich unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Gegenwerts mit (hier) offenen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Dritten - mögen sie auch jeweils zum Unterhalt des Anspruchsberechtigten beigetragen haben -

von ihrem Zweck her nicht so in Beziehung setzen, daß sich dies als Argument für eine Ausnahme der Zessionen zur Tilgung derartiger Schulden aus dem Bereich der nach § 98 ASVG zustimmungspflichtigen Verfügungen ins Treffen führen ließe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995080031.X09

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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