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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §98 Abs2;Rechtssatz
Laufende Pensionsansprüche lassen sich unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Gegenwerts mit (hier) offenen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Dritten - mögen sie auch jeweils zum Unterhalt des Anspruchsberechtigten beigetragen haben -
von ihrem Zweck her nicht so in Beziehung setzen, daß sich dies als Argument für eine Ausnahme der Zessionen zur Tilgung derartiger Schulden aus dem Bereich der nach § 98 ASVG zustimmungspflichtigen Verfügungen ins Treffen führen ließe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080031.X09Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.05.2009