Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Bei einem Haus, das nur zu 20 Prozent, somit in untergeordnetem Ausmaß zu betrieblichen Zwecken genutzt wird und zur Gänze zum Privatvermögen gehört, ist dennoch eine anteilige AfA als Betriebsausgabe anzuerkennen (Hinweis E 13.12.1989, 85/13/0041, VwSlg 6458 F/1989; E 21.11.1995, 92/14/0160). Bei dieser Nutzung handelt es sich um eine Nutzungseinlage, wobei das Haus nach den Bewertungsvorschriften des § 6 Z 5 EStG 1972 bzw EStG 1988 zu bewerten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140235.X01Im RIS seit
20.11.2000