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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1;Rechtssatz
Wird ein Treuhänder in ein Lieferungsgeschäft und Beschaffungsgeschäft eingeschaltet und tritt er hiebei im eigenen Namen auf, so wird die Leistung vom Treuhänder erbracht bzw empfangen. Auch ein Treuhänder kann sohin ausländischer Abnehmer sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995140082.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.07.2012