RS Vwgh 1997/3/18 96/08/0150

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 idF 1993/817;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/03/18 96/08/0146 1

Stammrechtssatz

Es handelt sich um "im wesentlichen ununterbrochene Beschäftigungsverhältnisse", wenn vom Unterbrechungszeitraum der größte Teil auf die Hauptferien entfallen ist, die aber bei der Beurteilung eines diesbezüglichen Erweises nicht zu berücksichtigen sind (Hinweis E 22.10.1996, 96/08/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996080150.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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