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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/03/18 96/08/0146 1Stammrechtssatz
Es handelt sich um "im wesentlichen ununterbrochene Beschäftigungsverhältnisse", wenn vom Unterbrechungszeitraum der größte Teil auf die Hauptferien entfallen ist, die aber bei der Beurteilung eines diesbezüglichen Erweises nicht zu berücksichtigen sind (Hinweis E 22.10.1996, 96/08/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996080150.X04Im RIS seit
18.10.2001