Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / Begründung des AntragesRechtssatz
Keine Folge - mangelnde Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils
Feststellung gemäß §54 FremdenG, daß keine stichhaltigen Gründe für die Annahme bestünden, daß der Beschwerdeführer in Kroatien iSd §37 Abs1 oder Abs2 leg cit bedroht sei.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2116.1995Dokumentnummer
JFR_10049192_95B02116_01