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E3L E07204010Norm
31991L0439 Führerschein-RL;Rechtssatz
Allfällige Änderungen der Rechtslage - insbesondere durch die Richtlinie über den Führerschein 91/439/EWG - nach Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit welchem gemäß § 64 Abs 5 KFG festgestellt wurde, daß ein Recht des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Republik Österreich auf Grund einer bestimmten im Ausland erteilten Lenkerberechtigung nicht mehr bestehe, sind ohne Belang, weil der VwGH den angefochtenen Bescheid aufgrund der Rechtslage bei dessen Erlassung zu prüfen hat.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110028.X02Im RIS seit
19.11.2001