RS Vwgh 1997/3/19 96/11/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1997
beobachten
merken

Index

E3L E07204010
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

31991L0439 Führerschein-RL;
AVG §66 Abs4;
KFG 1967 §64 Abs5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Allfällige Änderungen der Rechtslage - insbesondere durch die Richtlinie über den Führerschein 91/439/EWG - nach Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit welchem gemäß § 64 Abs 5 KFG festgestellt wurde, daß ein Recht des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Republik Österreich auf Grund einer bestimmten im Ausland erteilten Lenkerberechtigung nicht mehr bestehe, sind ohne Belang, weil der VwGH den angefochtenen Bescheid aufgrund der Rechtslage bei dessen Erlassung zu prüfen hat.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110028.X02

Im RIS seit

19.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten