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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1991 §4;Rechtssatz
Mangels entsprechender Einschränkung in § 4 AsylG 1991 kommt die Asylausdehnung auf die ehelichen und außerehelichen minderjährigen Kinder eines Flüchtlings auch dann in Betracht, wenn die Kinder erst nach dem Zeitpunkt der Einreise des Elternteils, dem Asyl gewährt wurde, geboren worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010099.X02Im RIS seit
20.11.2000