RS Vwgh 1997/3/19 95/01/0447

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die - wenn auch ethisch motivierte - Verweigerung des an einen Offizier eines albanischen Patrouillenschiffes gerichteten Befehls, auf illegale Flüchtlinge zu schießen, weist im Beschwerdefall deshalb eine politische Komponente auf, weil der Offizier nach seinen Angaben seinen Vorgesetzten gegenüber darauf verwiesen hat, daß dieser Befehl ohne gesetzliche Grundlage erfolgt sei, was als Kritik und öffentliche Beleidigung von Vorgesetzten und des Staatspräsidenten verstanden worden sein konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010447.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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