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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die - wenn auch ethisch motivierte - Verweigerung des an einen Offizier eines albanischen Patrouillenschiffes gerichteten Befehls, auf illegale Flüchtlinge zu schießen, weist im Beschwerdefall deshalb eine politische Komponente auf, weil der Offizier nach seinen Angaben seinen Vorgesetzten gegenüber darauf verwiesen hat, daß dieser Befehl ohne gesetzliche Grundlage erfolgt sei, was als Kritik und öffentliche Beleidigung von Vorgesetzten und des Staatspräsidenten verstanden worden sein konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010447.X01Im RIS seit
20.11.2000