RS Vwgh 1997/3/19 96/12/0327

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
LDG 1984 §26;
LDG 1984 §26a;
LDG 1984 §4 Abs6 idF 1996/329;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 4 Abs 6 LDG 1984 idF 1996/329 kann keine Parteistellung des Bewerbers um eine schulfeste LEITERstelle im Ernennungsverfahren abgeleitet werden, weil die durch die Nov vorgesehenen Ermächtigungen für nähere Regelungen hinsichtlich zusätzlicher Auswahlkriterien den Ernennungswerbern an sich kein subjektives Recht vermitteln und inhaltlich davon in dem für den Beschwerdefall maßgebenden örtlichen und zeitlichen Wirkungsbereich noch nicht Gebrauch gemacht worden ist (Hinweis E 14.6.1995, 94/12/0301). Auch dem durch die Nov neu eingefügten § 26a LDG 1984 kann nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß damit eine Parteistellung begründet worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120327.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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