Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus § 4 Abs 6 LDG 1984 idF 1996/329 kann keine Parteistellung des Bewerbers um eine schulfeste LEITERstelle im Ernennungsverfahren abgeleitet werden, weil die durch die Nov vorgesehenen Ermächtigungen für nähere Regelungen hinsichtlich zusätzlicher Auswahlkriterien den Ernennungswerbern an sich kein subjektives Recht vermitteln und inhaltlich davon in dem für den Beschwerdefall maßgebenden örtlichen und zeitlichen Wirkungsbereich noch nicht Gebrauch gemacht worden ist (Hinweis E 14.6.1995, 94/12/0301). Auch dem durch die Nov neu eingefügten § 26a LDG 1984 kann nicht die Bedeutung beigemessen werden, daß damit eine Parteistellung begründet worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120327.X02Im RIS seit
07.06.2001