RS Vwgh 1997/3/19 96/11/0002

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
82/05 Lebensmittelrecht
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

B-VG Art139 Abs1;
B-VG Art18 Abs2;
FleischUG 1982 §38 Abs2;
FleischUG 1982 §38 Abs4;
FleischUV 1984;

Rechtssatz

Die FleischUV, BGBl 1984/142, stützt sich nicht auf § 38 Abs 2 oder Abs 4 FleischUG. Dagegen bestehen keine Bedenken, weil das Recht zur Erlassung von Verordnungen den Verwaltungsbehörden im Rahmen ihres Wirkungsbereiches schon aufgrund des Art 18 Abs 2 B-VG zusteht, ohne daß es hiezu einer besonderen Ermächtigung im Gesetz bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110002.X04

Im RIS seit

05.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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