RS Vwgh 1997/3/19 96/11/0148

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1997
beobachten
merken

Index

43/02 Leistungsrecht
44 Zivildienst

Norm

HGG 1992 §33 Abs1;
ZDG 1986 §34 Abs1;
ZDG 1986 §34 Abs2;

Rechtssatz

Interesse einer der späteren Vertragsparteien, informative Gespräche oder ein unverbindliches, nicht konkretisiertes In-Aussicht-Stellen späteren Vertragsabschlusses ohne Bindung wenigstens eines Teiles stellen mangels jeglicher Rechtswirkungen keine Einleitung des Erwerbes einer bestimmten Wohnung iSd § 33 Abs 1 02ter Satz HGG 1992 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110148.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten