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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §33 Abs1;Rechtssatz
Interesse einer der späteren Vertragsparteien, informative Gespräche oder ein unverbindliches, nicht konkretisiertes In-Aussicht-Stellen späteren Vertragsabschlusses ohne Bindung wenigstens eines Teiles stellen mangels jeglicher Rechtswirkungen keine Einleitung des Erwerbes einer bestimmten Wohnung iSd § 33 Abs 1 02ter Satz HGG 1992 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110148.X01Im RIS seit
20.11.2000