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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen gemäß §17 Abs1 FremdenG.
Zur Begründung dieses Antrages verwies der Beschwerdeführer darauf, daß der sofortige Vollzug des angefochtenen Bescheides zur Folge hätte, daß er Österreich verlassen müßte, obgleich er mit einer österreichischen Staatsbürgerin verlobt sei, die er "demnächst" heiraten möchte.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B2337.1995Dokumentnummer
JFR_10049178_95B02337_01